La protection de la dignité humaine du détenu
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Die Menschenwürde ist ein grundlegendes Konzept, das geografische, kulturelle und rechtliche Grenzen überschreitet. Sie ist einer der zentralen Punkte der aktuellen Überlegungen zum Thema Menschenrechte.Die Menschenwürde, die ihren Ursprung in der Theologie und Philosophie hat, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Völkerrecht verankert. Sie wird allgemein als Grundlage der Menschenrechte anerkannt. Im europäischen System fehlt jedoch der Begriff der Würde im Text der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950. Im afrikanischen System verankert die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 27. Juni 1981 zwar die Würde des Einzelnen und die gleiche Würde der Völker, bezieht sich jedoch nicht ausdrücklich auf die Menschenwürde von Häftlingen. Die Richter in Straßburg und Arusha haben sich daher zu Architekten dieses Schutzes gemacht.Diese vergleichende Untersuchung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker ist Teil einer umfassenderen Dynamik: Sie soll zum Prozess der Humanisierung des Strafvollzugs beitragen.